Schutz des Sozialraums

Der Schutz des Sozialraumes beinhaltet eine 1 zu 1 „Betreuung“. Der Klient wird 24 Stunden, von unserem Personal, in seinen sozialen Raum begleitet. Durch die permanente „Betreuung“ kann eine mögliche Eigen- oder Fremdgefährdung im sozialen Raum des Klienten abgewendet werden.

 

  • Permanente Begleitung zu jeder Situation
  • Einen sicheren Rahmen stecken für eine positive Entwicklung des jeweiligen Klienten
  • Sofortige Interventionsmaßnahme bei Konfliktsituation
  • Verringerung der Konflikte mit dem Gesetz
  • Aussetzer werden von uns ausgehalten
  • Pädagogische Arbeit kann bestehen bleiben, selbst bei Krisen