Schutz des Sozialraums
Der Schutz des Sozialraumes beinhaltet eine 1 zu 1 „Betreuung“. Der Klient wird 24 Stunden, von unserem Personal, in seinen sozialen Raum begleitet. Durch die permanente „Betreuung“ kann eine mögliche Eigen- oder Fremdgefährdung im sozialen Raum des Klienten abgewendet werden.
- Permanente Begleitung zu jeder Situation
- Einen sicheren Rahmen stecken für eine positive Entwicklung des jeweiligen Klienten
- Sofortige Interventionsmaßnahme bei Konfliktsituation
- Verringerung der Konflikte mit dem Gesetz
- Aussetzer werden von uns ausgehalten
- Pädagogische Arbeit kann bestehen bleiben, selbst bei Krisen